Sozialausgaben in Österreich
Wie gliedern sich die Sozialausgaben? Und für welche Bereiche werden sie aufgewendet?
Grundsätzlich existieren drei Systeme zur Finanzierung von Sozialausgaben. Diese sind beitragsfinanzierte Systeme, steuerfinanzierte Systeme und Mischsysteme. Hier erfährst du mehr über die Entwicklung moderner Sozialstaaten und über die Finanzierungsbasis des Sozialstaats.
Grundsätzlich existieren zwei Systeme zur Finanzierung von Sozialausgaben. Diese sind
Öffne unten die einzelnen Reiter, um zu erfahren, wo die Unterschiede liegen.
Als erstes beitragsfinanziertes System wurde 1883 in Deutschland die gesetzliche Krankenversicherung unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Aus diesem Grund werden beitragsfinanzierte Versicherungsmodelle zur Finanzierung sozialer Schutzsysteme auch „Bismarck-Systeme“ genannt. Im Wesentlichen werden sie durch Beiträge der Dienstnehmer/innen und ihrer Dienstgeber/innen finanziert. Über diese Art des Sozialsystems verfügen in Europa neben Österreich zum Beispiel auch Deutschland, Frankreich und Italien.
Das Bismarck-System (Versicherungsmodell) wird durch folgende Punkte charakterisiert:
Das System zielt auf Lebensstandardsicherung ab. In Österreich sind auch viele Nicht-Erwerbstätige in das System der Sozialversicherung eingebunden. Kinder sind kostenfrei bei ihren Eltern mitversichert. Die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitslosen werden von der Arbeitslosenversicherung (AMS) bezahlt. Bezieher/innen von Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe sind auch krankenversichert – deren Krankenversicherungsbeiträge werden aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt. Dies führt dazu, dass in Österreich 99,9 % der Bevölkerung krankenversichert sind.
William Beveridge, der als Leiter einer Sachverständigenkommission dem britischen Parlament im November 1942 seinen Bericht zur Sozialreform in Großbritannien vorlegte, setzte auf eine einheitliche Grundversorgung für alle. Die Finanzierung der Leistungen sollte aus Steuermitteln erfolgen. Steuerfinanzierte Systeme werden deshalb auch „Beveridge-Systeme“ genannt. Über diese Art des Sozialsystems verfügen in Europa neben Großbritannien vor allem die skandinavischen Länder.
Das Beveridge-System wird durch folgende Punkte gekennzeichnet:
Es gibt eine einheitliche Grundversorgung für alle.