Die Entstehung des Generationenvertrags
Die Wurzeln des Generationenvertrages liegen im 19. Jahrhundert, als sich die vor- und frühindustrielle Gesellschaft durch den Familienverband selbst finanzierte. Mit dem Rückzug aus dem Erwerbsleben ging die Verantwortung für die Versorgung der Eltern auf ihre Kinder über. Die nicht mehr erwerbstätigen Großeltern konnten sich dafür um die Betreuung der Kinder kümmern. Eine weitere Säule der Versorgung der Gesellschaft waren private Vermögenswerte, die das Überleben auch ohne Arbeit im Alter ermöglichten. Nicht jeder konnte jedoch auf solche Vermögenswerte zurückgreifen. Mit der rasanten Industrialisierung und der Abwanderung großer Menschenmassen vom Land in die Städte, sowie dem Aufbrechen traditioneller Familienstrukturen, veränderten sich die Perspektiven für die Finanzierung des Systems.
Durch die Industrialisierung entstanden Arbeiterschichten, die kein ausreichendes Vermögen besaßen um vor den Gefahren krankheits- oder altersbedingter Arbeitsunfähigkeit geschützt zu sein. Dieses Problem wird im Allgemeinen als soziale Frage bezeichnet, die der Auslöser für die Entwicklung des Sozialstaates war.