Wie funktioniert die Selbstverwaltung?
Die Selbstverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung und ein unverzichtbares demokratiepolitisches Element. Sie stellt eine Mitwirkung der Betroffenen an der Verwaltung effektiv sicher.
Selbstverwaltung bedeutet, dass der Staat in einem bestimmten Aufgabenbereich auf die Führung durch staatliche Verwaltungsbehörden verzichtet und diese Verwaltungsaufgaben per Gesetz sogenannten Selbstverwaltungskörpern überträgt.
Selbstverwaltungskörper sind die Gremien der Sozialversicherungsträger, die wesentliche Entscheidungen treffen, beispielweise über das Leistungsangebot. Diese Gremien setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Gruppen zusammen. Im Fall der Sozialversicherung sind die Betroffenen Versicherte und Dienstgeber/innen (bei der ÖGK, der PVA und der AUVA), beziehungsweise Selbständige (SVS). Die jeweiligen Vertreter/innen werden in Österreich nicht direkt gewählt, sondern von den demokratisch gewählten Interessenvertretungen entsendet. Das sind die Arbeiterkammern, die Wirtschaftskammern und die Landwirtschaftskammern. Sie unterliegen keinem Weisungsrecht, sehr wohl aber einem Aufsichtsrecht durch die staatlichen Behörden.
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