Die Soziale Sicherheit in Österreich

Soziale Sicherheit zu schaffen und zu garantieren, ist eine zentrale Aufgabe der Sozialpolitik. Dazu gibt es in Österreich ein weitreichendes System von Sozialleistungen. Willst du mehr wissen?

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Soziale Sicherheit ist die verlässlichste Grundlage der Demokratie.

Johann Böhm
Erster Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger

Leistungen der sozialen Sicherheit in Österreich

Die Leistungen der sozialen Sicherheit werden durch unterschiedliche Stellen und Institutionen erbracht. Für den Bezug der verschiedenen Leistungen gelten auch unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.

Öffne unten die einzelnen Reiter um zu erfahren, wo die Unterschiede liegen.

Die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Die Sozialversicherung gliedert sich in drei Sparten: Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung. Das für die Sozialversicherung typische Merkmal ist die Pflichtversicherung. Finanziert werden die Sozialversicherungsleistungen zu einem Großteil durch einkommensorientierte Beiträge der Versicherten und der Dienstgeber/innen. Mehr über dieses Thema findest du im Themenbereich Finanzierung.  

Sozialentschädigung

Die Sozialentschädigung sorgt für bestimmte Lebenssituationen bzw. Risikolagen vor, für die der Staat eine besondere Verantwortung übernimmt. In den Versorgungsgesetzen sind u.a. Leistungen für Kriegs- und Heeres- sowie Verbrechensopfer und Opfer von Impfschäden geregelt.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist kein Teil der klassischen Sozialversicherung und wird vom „Arbeitsmarktservice“, besser bekannt als AMS, durchgeführt. Auch die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Finanzierung erfolgt durch einkommensorientierte Beiträge der Versicherten und Dienstgeber/-innen und einen Beitrag des Bundes zur Arbeitsmarktpolitik.

Soziale Sicherheit für Beamtinnen und Beamte

Für Beamtinnen/Beamte gelten in einigen Bereichen (v.a. Pensionen, Arbeitslosenversicherung) andere Bestimmungen. Diese sind im Beamtendienstrecht geregelt.

Soziale Dienste

Unter „Soziale Dienste“ werden zahlreiche Maßnahmen der Beratung, Versorgung und Betreuung verstanden. Zu den wesentlichen Bereichen der sozialen Dienste gehören Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik, außerschulische Kinderbetreuung, Senioren- und Pflegeheime, tagesstrukturierende Einrichtungen und ambulante Dienste, Wohn- und Beschäftigungseinrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie die Beratung und Betreuung von Personen mit besonderen Problemlagen. 

Universelle Leistungen

Es können Lebenslagen auftreten, in welchen die Betroffenen mit erhöhten Kosten konfrontiert sind. Wenn die gesamte Wohnbevölkerung Anspruch auf Sozialleistungen in bestimmten Lebenssituationen hat, die unabhängig vom Erwerbsstatus und den Einkommensverhältnissen (mit Ausnahmen) gelten, spricht man von universellen Leistungen. Die drei bedeutendsten Geldleistungen sind die Familienbeihilfe mit dem Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld und das Pflegegeld.

Bedarfsorientierte Leistungen

Unter bedarfsorientierten Leistungen werden vor allem Leistungen verstanden, welchen eine Einkommens- oder Vermögensprüfung vorausgeht. Die Pensionsversicherung sieht als bedarfsorientierte Leistung die sogenannte Ausgleichszulage vor. In der Arbeitslosenversicherung besteht für Langzeitarbeitslose bei finanzieller Bedürftigkeit Anspruch auf Notstandshilfe. Die Mindestsicherung der Länder stellt das letzte Netz im System der sozialen Sicherheit dar. Durch die Mindestsicherung werden all jene Menschen unterstützt, die für ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht aufkommen können. Weiters sind Wohn- und Studienbeihilfe Teil dieser Leistungen. Mit Ausnahme der Notstandshilfe sind die bedarfsorientierten Leistungen steuerfinanziert.

Arbeitsrechtlicher Schutz

Gesetzliche Regelungen zielen auf einen Ausgleich der Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmer/innen mit den Flexibilisierungswünschen der Arbeitgeber/innen ab. Diese enthalten Regelungen bezüglich der finanziellen Absicherung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft, der Vorsorge für Mitarbeiter/innen, spezifischer Regelungen für berufstätige Eltern (z.B. Pflegefreistellungen), des besonderen Kündigungsschutzes für einzelne Gruppen, der Kündigungsfristen, der Arbeits- und Ruhezeiten etc.

Betriebliche Formen der Altersvorsorge

Betriebliche Formen der Pension werden zusätzlich zur gesetzlichen Pension von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber finanziert (z.B. Pensionskassenzusagen).

Maßnahmen zur Bewältigung verschiedener Lebenssituationen und sozialer Risiken

Unter sozialer Sicherheit versteht man den Schutz vor den Folgen verschiedener Lebenssituationen oder Ereignissen, welche als „soziale Risiken“ bezeichnet werden. Die soziale Sicherheit soll für die betroffenen Personen die wirtschaftliche Existenz absichern. Sie beruht auf der Solidargemeinschaft der Mitglieder, deren Leistungsfähigkeit und einem sozialen Grundkonsens.

Klicke durch die Slideshow der sozialen Risiken und Lebenssituationen um zu erfahren, wie der Sozialstaat die Folgen dieser Risiken absichert.

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