Die soziale Unfallversicherung

Die soziale Unfallversicherung sorgt dafür, dass Versicherte trotz Gefahren bei der Ausbildung und im Berufsleben abgesichert leben können. Sie bietet gesundheitliche Versorgung und finanzielle Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Doch was bedeutet das genau?

Finde es heraus!

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Der Schutz der sozialen Unfallversicherung deckt sehr unterschiedliche Arten von Betrieben sowie öffentliche Einrichtungen, gefährliche und weniger gefährliche Branchen, Erwerbstätige und in Ausbildung stehende Personen ab. 

Die Bilder sind Beispiele für Anspruchsberechtigte der sozialen Unfallversicherung. Klicke im Bild auf die roten Hotspots, um besser zu verstehen, wer anspruchsberechtigt sein kann. 

Leistungen der sozialen Unfallversicherung

Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen sowie für die Unfallheilbehandlung, die Rehabilitation von Versehrten und die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. So ist ihr Auftrag gesetzlich definiert. 

Klicke auf die Reiter, um dir einen Überblick über Leistungen der sozialen Unfallversicherung zu verschaffen.

Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Zu den Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zählt unter anderem die arbeitsmedizinische Betreuung, die Dienstgeber/innen auf Unfallrisiken hinweist.

Unfallheilbehandlung

Die Unfallheilbehandlung wird durch den Unfallversicherungsträger entweder in eigenen Unfallkrankenhäusern oder in Vertragsspitälern durchgeführt. Ziel der Unfallheilbehandlung ist es, mit allen geeigneten Mitteln

  • den eingetretenen Körperschaden zu heilen,
  • die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und
  • eine neuerliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden.

Rehabilitation

Aufgabe der Rehabilitation ist es, einen durch Unfall oder Krankheit geschädigten Menschen wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Sie umfasst sowohl medizinische, berufliche als auch soziale Maßnahmen. Bei der beruflichen Rehabilitation sorgt die Unfallversicherung dafür, dass der Versehrte seine verminderte Arbeitsfähigkeit bei einer geeigneten Beschäftigung einsetzen kann. Unter der sozialen Rehabilitation wird zum Beispiel die Adaptierung von Autos oder Wohnungen verstanden, um sie an die Bedürfnisse einer/s Versehrten anzupassen.

Rente

Bei den Renten wird zwischen Versehrtenrenten und Hinterbliebenenrenten unterschieden. Es sind Geldleistungen, die an durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit Versehrte oder an Hinterbliebene einer/s Versicherten, die oder der an einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gestorben ist, ausgezahlt werden. 

Soziale Unfallversicherung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden

Leistungen sind auch bei Unfällen im Rahmen der Ausbildung vorgesehen. Der Schutz beschränkt sich nicht nur auf die Teilnahme am Unterricht oder an Lehrveranstaltungen. Er umfasst auch Exkursionen, Skikurse, Schullandwochen und andere schulische und universitäre Veranstaltungen. 

Klicke durch die einzelnen Reiter, um mehr zur Unfallversicherung von Schülerinnen und Schülern sowie von Studierenden zu erfahren.

  • Versicherte
  • Finanzierung
  • Meldepflicht
  • Sachleistungen

Kindergartenkinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr, Schüler/innen sowie Studierende sind unfallversichert. 

Für die Unfallversicherung von Schülerinnen und Schülern und Studierenden werden keine Beiträge eingehoben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Beitragsaufkommen der Arbeitgeber/innen und aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds.

Damit Leistungen erbracht werden können, muss der Unfall der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) gemeldet werden. Die jeweilige Ausbildungseinrichtung ist zur Meldung von Unfällen verpflichtet.

Schüler/innen und Studierende, die nach einem Unfall in einem Unfallkrankenhaus und/oder in einem Rehabilitationszentrum der

AUVA behandelt werden, erhalten diese Leistungen direkt von der AUVA. Für die Behandlung in einem anderen Krankenhaus oder bei einer Kassenärztin bzw. einem Kassenarzt trägt grundsätzlich die Krankenversicherung die Kosten. 

Nächstes Themendetail