Kindergartenkinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr, Schüler/innen sowie Studierende sind unfallversichert.
Für die Unfallversicherung von Schülerinnen und Schülern und Studierenden werden keine Beiträge eingehoben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Beitragsaufkommen der Arbeitgeber/innen und aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds.
Damit Leistungen erbracht werden können, muss der Unfall der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) gemeldet werden. Die jeweilige Ausbildungseinrichtung ist zur Meldung von Unfällen verpflichtet.
Schüler/innen und Studierende, die nach einem Unfall in einem Unfallkrankenhaus und/oder in einem Rehabilitationszentrum der
AUVA behandelt werden, erhalten diese Leistungen direkt von der AUVA. Für die Behandlung in einem anderen Krankenhaus oder bei einer Kassenärztin bzw. einem Kassenarzt trägt grundsätzlich die Krankenversicherung die Kosten.