Unselbständige Erwerbstätige: Arbeiter/innen und Angestellte
Arbeiter/innen und Angestellte sind größtenteils bei drei Sozialversicherungsträgern versichert.
Darunter fallen Berufe wie Maurer/innen, Gärtner/innen, Einzelhandelskaufleute, Bürokaufleute, Friseurinnen und Friseure oder Sekretärinnen und Sekretäre, also alle Arbeiter/innen und Angestellten, welche in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Krankenversicherung dieser Personengruppe wird von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) durchgeführt. Die Unfallversicherung der Arbeiter/innen und Angestellten wird durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) durchgeführt. Es kann vorkommen, dass ein/e Versicherte/r zur gleichen Zeit oder zeitversetzt von mehreren Sozialversicherungsträgern Leistungen empfängt.